{"id":3033,"date":"2022-04-12T15:41:34","date_gmt":"2022-04-12T13:41:34","guid":{"rendered":"https:\/\/giftosa.de\/magazin\/?p=3033"},"modified":"2022-08-09T16:08:16","modified_gmt":"2022-08-09T14:08:16","slug":"sachbezuege-und-geldvorteile-das-gilt-ab-2022","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/giftosa.de\/magazin\/sachbezuege-und-geldvorteile-das-gilt-ab-2022\/","title":{"rendered":"Sachbez\u00fcge und Geldvorteile \u2013 Das gilt ab 2022"},"content":{"rendered":"\n

Wer anderen etwas schenkt und damit seine Wertsch\u00e4tzung zeigt, st\u00e4rkt das Vertrauen und schafft Reziprozit\u00e4t. 
Zudem sind kleine Aufmerksamkeiten langfristig die bessere Strategie, um Menschen zu belohnen oder zu motivieren,<\/strong> ohne diese an finanzielle Sonderleistungen zu gew\u00f6hnen. 
Bevor sich allerdings f\u00fcr das Beschenken von Mitarbeitern entschieden wird, sollten einige juristische Anpassungen f\u00fcr das Jahr 2022 zur Kenntnis genommen werden.<\/p>\n\n\n\n

Die Freigrenze f\u00fcr Mitarbeitergeschenke wurde angehoben<\/h2>\n\n\n\n

Im Jahr 2021 galt eine Steuerfreigrenze von 44 Euro pro Monat, wenn ein Unternehmen seine Mitarbeiter beschenkt hat. Diese wurde jetzt auf 50 Euro pro Monat angehoben.<\/strong> Das bedeutet, dass Geschenke bis einschlie\u00dflich 50 Euro nicht vom Schenker, dem Unternehmen oder dem Beschenkten, dem Mitarbeiter, versteuert werden m\u00fcssen. Das betrifft sowohl die Sozialversicherungspflicht als auch jede andere Steuerpflicht.<\/p>\n\n\n\n

Mitarbeitergeschenke als steuerlichen Hebel nutzen \u2013 Mehr Netto vom Brutto<\/h2>\n\n\n\n

Mitarbeitergeschenke sind lange keine nette Geste mehr, sondern ein gro\u00dfer Hebel f\u00fcr steuerliche Vorteile. Diese Vorteile genie\u00dfen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichzeitig.<\/strong> Der Steuerfreibetrag liegt im Jahr 2022 bei 50 Euro. Schenkt der Arbeitgeber allerdings etwas von h\u00f6herem Wert, m\u00fcssen sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer dieses Geschenk steuerlich geltend machen.
Liegt der Wert des Geschenkes bei unter 50 Euro, profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer durch die Steuerfreigrenze.<\/strong>
Unternehmen, die sich dessen bewusst sind, k\u00f6nnen somit bis zu 600 Euro im Jahr an Wert an einen Arbeitnehmer verschenken, ohne, dass dabei beiderseits Steuern gezahlt werden m\u00fcssen.
Allerdings ist dieser Vorteil nur bei Sachbez\u00fcgen anwendbar.<\/p>\n\n\n\n

Sachbez\u00fcge \u2013 Definition und Beispiel<\/h2>\n\n\n\n

Als Sachbez\u00fcge gelten Lohnvorteile, welche der Arbeitnehmer in Form einer Sache erh\u00e4lt. 
Wenn Unternehmen A seinem Mitarbeiter B eine Erh\u00f6hung des Bruttolohns schenkt, so ist dies kein Sachbezug. Auch nicht dann, wenn der Betrag unter der Steuerfreigrenze von 50 Euro liegt.
Bekommt Mitarbeiter B von seinem Arbeitgeber A allerdings einen Obstkorb in H\u00f6he von 50 Euro geschenkt, so ist dies ein Sachbezug, weil sich Mitarbeiter B keinen Geldvorteil dadurch verschaffen kann.<\/strong>
Ein Geldvorteil gilt juristisch als Geldersatz und ist vom Beschenkten und vom Verschenker voll zu versteuern.<\/p>\n\n\n\n

Geschenkkarten und Gutscheine \u2013 Sachbezug oder Geldersatz?<\/h2>\n\n\n\n

Auch Gutscheine gelten ab dem Jahr 2022 nicht allgemein als Sachbezug. Hier m\u00fcssen einige Faktoren ber\u00fccksichtigt werden.<\/p>\n\n\n\n

Als Geldersatz gelten Gutscheine und Geschenkkarten:<\/strong><\/p>\n\n\n\n