{"id":1168,"date":"2021-05-25T13:39:36","date_gmt":"2021-05-25T11:39:36","guid":{"rendered":"https:\/\/giftosa.de\/magazin\/?page_id=1168"},"modified":"2021-06-09T10:41:05","modified_gmt":"2021-06-09T08:41:05","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/giftosa.de\/magazin\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\n

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen
1. Pr\u00e4ambel<\/p>\n

Die SOURCE Gesellschaft f\u00fcr verkaufsf\u00f6rdernde Produkte mbH (im folgenden \u201eSOURCE\u201c genannt) bietet seinen Kunden kreative Komplettl\u00f6sungen im Bereich des Marketings an. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. Insoweit betreibt SOURCE Werbemittel-Management. SOURCE beliefert ausschlie\u00dflich gewerbliche Kunden (keine Endkunden\/Verbraucher).<\/p>\n

In Erg\u00e4nzung sonstiger Absatzwege betreibt SOURCE \u00fcber ihre Homepage auch einen Online-Shop. Dieser Online-Shop dient ebenfalls der ausschlie\u00dflichen Nutzung durch Unternehmen und ist ausdr\u00fccklich nicht f\u00fcr Endkunden\/Verbraucher vorgesehen. Ein den Online-Shop nutzender Kunde von SOURCE best\u00e4tigt mit Nutzung des Online-Shops – sp\u00e4testens jedoch mit dortiger Aufgabe einer Bestellung – gewerblich zu handeln und kein Endkunde (Verbraucher) zu sein.<\/p>\n

2. Allgemeines<\/p>\n

2.1<\/p>\n

Diese Bestimmungen regeln abschlie\u00dfend \u2013 gleichwohl vorbehaltlich einschl\u00e4giger gesetzlicher Regelungen \u2013 die Rechtsbeziehungen zwischen SOURCE und deren Kunden. Der Kunde erkennt diese Bestimmungen auch f\u00fcr zuk\u00fcnftige Gesch\u00e4fte mit SOURCE als verbindlich an.<\/p>\n

2.2<\/p>\n

Diese Bestimmungen sind abschlie\u00dfend. Von diesen Regelungen abweichende Bestimmungen des Kunden sind unbeachtlich; ihnen wird hiermit ausdr\u00fccklich widersprochen. Auch bestehen keine \u00fcber diese Regelungen hinausgehenden Vereinbarungen. Solche Vereinbarungen bed\u00fcrfen zu ihrer wirksamen Einbeziehung der Schriftform.<\/p>\n

2.3<\/p>\n

Diese Bestimmungen gelten ausschlie\u00dflich bei Verwendung gegen\u00fcber Kunden, die nicht Endkunde\/Verbraucher sind (vgl. Ziffer 1 dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen).<\/p>\n

2.4<\/p>\n

SOURCE beh\u00e4lt sich die \u2013 auch einseitige – \u00c4nderung dieser Bestimmungen und\/oder einzelner Teile dieser Bestimmungen vor. Es gilt die jeweils aktuelle Fassung der Gesch\u00e4ftsbedingungen, wobei stets auf den Zeitpunkt des Vertragsschlusses abzustellen ist.<\/p>\n

2.5<\/p>\n

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass bestimmte Produkte und Leistungen unter Umst\u00e4nden besonderen Import-\/Exportkontrollen und\/oder \u2013beschr\u00e4nkungen unterliegen k\u00f6nnen. Die vorherige Pr\u00fcfung und Einhaltung solcher Bestimmungen obliegt ausschlie\u00dflich dem Kunden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass ggf. kein Produkt exportiert oder wiederverkauft werden kann – sei es direkt oder indirekt, separat oder als Teil eines Systems -, ohne dass der Kunde zuvor auf eigene Kosten s\u00e4mtliche Regelungen und anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und beispielsweise auch die erforderliche Zustimmung einer insoweit zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rde und\/oder einer sonstigen (staatlichen) Stelle eingeholt hat. Gleiches gilt, sofern f\u00fcr Import\/Export bestimmter Produkte ggf. besondere Unterlagen ben\u00f6tigt werden, deren Beschaffung grunds\u00e4tzlich ebenfalls dem Kunden obliegt. Wird vom Kunden ein Ursprungszeugnis ben\u00f6tigt, so ist SOURCE hierauf bereits bei Aufgabe der Bestellung in Kenntnis zu setzen; SOURCE ist berechtigt, f\u00fcr den im Rahmen der Beantragung\/Ausstellung eines solchen Ursprungszeugnisses geleisteten (Mehr-) Aufwand dem Kunden eine Aufwandspauschale von \u20ac 20,- je Ursprungszeugnis zu berechnen.<\/p>\n

2.6<\/p>\n

Ein Anspruch des Kunden, hinsichtlich der jeweils vertragsgegenst\u00e4ndlichen Artikel als deren Inverkehrbringer ausgewiesen zu werden, besteht grunds\u00e4tzlich nicht. Eine hiervon abweichende Regelung ist \u2013 soweit rechtlich zul\u00e4ssig – zwischen den Parteien im Voraus zu treffen. Aus einer solchen (abweichenden) Regelung resultierende Mehrkosten hat der Kunde zu tragen. Dies gilt auch dann, soweit eine solche (abweichende) Regelung vom Kunden erst nach Vertragsschluss gew\u00fcnscht wird und die Parteien hier\u00fcber Einvernehmen erzielt haben.<\/p>\n

\u00a0<\/p>\n

2.7<\/p>\n

Der Kunde ist damit einverstanden, dass die ihm gegen\u00fcber erbrachte Leistung \u2013 auch unter Benennung des Kunden selbst – von SOURCE als Referenz genutzt werden darf, beispielsweise, aber nicht ausschlie\u00dflich, im Rahmen des Internetauftritts von SOURCE. In diesem Zusammenhang ist SOURCE auch berechtigt, sich Darstellungen der jeweiligen Referenzprodukte einschlie\u00dflich dort aufgebrachter Kennzeichnungen\/Logos des Kunden zu bedienen. Die Parteien sind sich dar\u00fcber einig, dass sich eine entsprechende Darstellung nicht als markenm\u00e4\u00dfige Verwendung solcher Kennzeichnungen qualifiziert. Unter keinen Umst\u00e4nden ist es SOURCE allerdings gestattet, im Rahmen der Benennung von Referenzen Vertragsinhalte des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages wie St\u00fcckzahlen, Preise etc. preiszugeben.<\/p>\n

\u00a0<\/p>\n

3. Vertragsschluss<\/p>\n

3.1<\/p>\n

Von SOURCE in Katalogen und\/oder \u00fcber den Online-Shop angebotene Produkte und Leistungen stellen unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden dar (\u201einvitatio ad offerendum\u201c). Insoweit sind die jeweils genannten Spezifikationen und n\u00e4heren Ausgestaltungen der von SOURCE angebotenen Produkte und Leistungen unverbindlich und nicht bindend. Eine auf Abschluss eines Vertrages zielende Willenserkl\u00e4rung des Kunden stellt stets ein Angebot dar. An dieses ist der Kunde gebunden, sofern die von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Leistungen in der gew\u00fcnschten Spezifikation und Menge von SOURCE vorr\u00e4tig gehalten oder in angemessenem Zeitraum geliefert werden k\u00f6nnen. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe seines Angebotes eine dieses best\u00e4tigende Mitteilung von SOURCE erh\u00e4lt und SOURCE mit der Ausf\u00fchrung des Auftrages noch nicht begonnen hat, ist der Kunde an sein Angebot nicht mehr gebunden.<\/p>\n

3.2<\/p>\n

Eine Best\u00e4tigung von SOURCE \u00fcber den Eingang eines Auftrags\/Angebots stellt keine Annahmeerkl\u00e4rung dar.<\/p>\n

3.3<\/p>\n

Im Zuge des Vertragsschlusses von SOURCE abgegebene Willenserkl\u00e4rungen erfolgen stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch deren Zulieferer, es sei denn, SOURCE h\u00e4tte eine etwaige Falsch- oder Nichtlieferung selbst zu vertreten. Stellt sich die Durchf\u00fchrung eines Vertrages f\u00fcr SOURCE \u2013 beispielsweise aufgrund der Nichtverf\u00fcgbarkeit eines bestimmten Produktes \u2013 als unm\u00f6glich dar, wird SOURCE den Kunden hier\u00fcber unverz\u00fcglich informieren. Eine gegebenenfalls bereits erfolgte – teilweise oder vollst\u00e4ndige \u2013 Gegenleistung wird unverz\u00fcglich zur\u00fcckerstattet.<\/p>\n

3.4<\/p>\n

Auf Wunsch des Kunden im Rahmen eines sich anbahnenden Vertragsverh\u00e4ltnisses erbrachte Vorleistungen (Konzeptionen, Entw\u00fcrfe etc.) k\u00f6nnen dem Kunden unter Ber\u00fccksichtigung des jeweiligen Zeitaufwandes in Rechnung gestellt werden, auch wenn es sp\u00e4ter nicht zum Abschluss eines Vertrages zwischen den Parteien kommt, soweit SOURCE dies nicht zu vertreten hat.<\/p>\n

Erstellt SOURCE f\u00fcr den Kunden Vorleistungen der oben genannten Art, so sind die hieraus folgenden Arbeitsergebnisse vor der weiteren Vertragsdurchf\u00fchrung vom Kunden nach Pr\u00fcfung freizugeben. Die Pr\u00fcffrist betr\u00e4gt zwei Wochen ab Zugang der Arbeitsergebnisse beim Kunden. Nach Ablauf der Pr\u00fcffrist gilt die Freigabe als erkl\u00e4rt.<\/p>\n

3.5<\/p>\n

Nach Zustandekommen eines Vertrages gew\u00e4hrt SOURCE dem Kunden die M\u00f6glichkeit, gem. \u00a7 353 BGB gegen Zahlung eines Reuegeldes in H\u00f6he von 20 % des erwarteten Netto-Rechnungsendbetrages einseitig vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn und solange die vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren von SOURCE \u2013 beispielsweise bei einem Vorlieferanten von SOURCE \u2013 noch nicht verbindlich geordert wurden. Ein solcher R\u00fccktritt des Kunden ist nur wirksam, wenn das Reuegeld vor, sp\u00e4testens aber zum Zeitpunkt der R\u00fccktrittserkl\u00e4rung an SOURCE entrichtet wird. Der Kunde hat sich bei SOURCE vor Abgabe einer solchen Erkl\u00e4rung zu vergewissern, dass die Voraussetzungen f\u00fcr einen solchen R\u00fccktritt noch bestehen, insbesondere die Waren von SOURCE nicht bereits verbindlich geordert wurden. Anderenfalls ist der R\u00fccktritt ungeachtet einer etwaigen Zahlungsvornahme nicht wirksam.<\/p>\n

3.6<\/p>\n

Von SOURCE gemachte Preisangaben verstehen sich ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer in der jeweils aktuellen H\u00f6he. Versand- und Verpackungskosten sind nicht ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n

3.7<\/p>\n

Nutzt der Kunde den von SOURCE betriebenen Online-Shop, so verzichtet der Kunde darauf, vor Abgabe seines Angebotes technische Mittel zur Erkennung und Beseitigung etwaiger Eingabefehler zur Verf\u00fcgung gestellt zu bekommen (\u00a7 312 e Abs.1 Nr.1 BGB). Ferner verzichtet der Kunde auf die Einhaltung der Pflichten im Sinne der \u00a7 312 e Abs.1 Nr.3 BGB sowie \u00a7 3 BGB-InfoV.<\/p>\n

4. Versand, Lieferung, Gefahr\u00fcbergang<\/p>\n

4.1<\/p>\n

Die Lieferung \u2013 soweit eine solche vom Kunden gew\u00fcnscht wird – erfolgt gegen Vorauskasse, es sei denn, eine andere Zahlungsmodalit\u00e4t ist zwischen den Parteien vereinbart worden.<\/p>\n

Gleiches gilt im Falle der Lieferung von auf Wunsch des Kunden an diesen zu versendenden Musterst\u00fccken.<\/p>\n

4.2<\/p>\n

Die im Zuge eines jeden Versands anfallenden Kosten (Versand- und Verpackungskosten) hat der Kunde zu tragen.<\/p>\n

4.3<\/p>\n

SOURCE ist berechtigt, Preise f\u00fcr die von ihr vertragsgem\u00e4\u00df zu erbringenden Leistungen entsprechend einer allgemeinen Kostensteigerung zu erh\u00f6hen, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als sechs Wochen liegen und wenn sich danach bis zur Fertigstellung die L\u00f6hne, Materialkosten oder die marktm\u00e4\u00dfigen Einstandspreise erh\u00f6hen oder die Wechselkurse \u00e4ndern.<\/p>\n

4.4<\/p>\n

SOURCE obliegt die Auswahl des f\u00fcr die Versendung zu beauftragenden Unternehmers. Diese Auswahl erfolgt nach sorgf\u00e4ltiger und gewissenhafter Pr\u00fcfung im Interesse des Kunden.<\/p>\n

4.5<\/p>\n

Mit \u00dcbergabe der Ware an den mit deren Verbringung beauftragten Unternehmer erf\u00fcllt SOURCE die ihr obliegende Lieferverpflichtung. Zu gleichem Zeitpunkt geht die Gefahr f\u00fcr s\u00e4mtliche an der Ware entstehende Sch\u00e4den auf den Kunden \u00fcber.<\/p>\n

5. Gew\u00e4hrleistung<\/p>\n

5.1<\/p>\n

SOURCE erf\u00fcllt die ihr obliegenden vertraglichen Verpflichtungen mit aller gebotenen Sorgfalt und im Interesse des Kunden. Die Parteien sind sich bewusst, dass es aus produktionstechnischen Gr\u00fcnden zu geringf\u00fcgigen Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % kommen kann. Auch dar\u00fcber hinaus bleibt eine lediglich geringf\u00fcgige Minderung der Brauchbarkeit au\u00dfer Betracht und berechtigt den Kunden nicht zur Geltendmachung etwaiger Gew\u00e4hrleistungsrechte. Bei einer Minderlieferung erstellen wir Ihnen eine entsprechende Gutschrift. Eine Nachproduktion oder \u00e4hnliches ist ausgeschlossen. Bei einer Mehrlieferung wird Ihnen diese entsprechend berechnet.<\/p>\n

5.2<\/p>\n

SOURCE gew\u00e4hrleistet, dass die von ihr bereitgestellten Produkte und Leistungen bei Gefahr\u00fcbergang die vereinbarte Beschaffenheit haben oder \u2013 soweit eine Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit nicht getroffen wurde \u2013 sich die Produkte und Leistungen f\u00fcr die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignen bzw. sie sich f\u00fcr die gew\u00f6hnliche Verwendung eignen und einer Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen der gleichen Art \u00fcblich sind und die der Kunde nach der Art der Sache erwarten kann. Eine dar\u00fcber hinausgehende Gew\u00e4hrleistung wird nicht \u00fcbernommen. Ebenfalls gew\u00e4hrt SOURCE keine Garantie gleich welcher Art.<\/p>\n

5.3<\/p>\n

Sind von SOURCE bereitgestellte Produkte auf Kundenwunsch mit Gravuren und\/oder Laserbeschriftungen, insbesondere Lasergravuren, zu versehen, so k\u00f6nnen aufgrund von produktbezogenen Umst\u00e4nden wie beispielsweise der Materialzusammensetzung von Naturstoffen sowie aufgrund allgemeiner Materialfertigungsprozesse auch innerhalb einer Serienproduktion gewisse Kontrast- und\/oder Farbschwankungen entstehen. F\u00fcr solche Farbschwankungen der Gravurkontraste kann SOURCE keine Gew\u00e4hr \u00fcbernehmen.<\/p>\n

Auch bei Drucken sind handels\u00fcbliche und technisch unvermeidbare Toleranzen in der Farbe, Qualit\u00e4t, Material, Lichtechtheit, Ver\u00e4nderlichkeit und Abweichung der Material- und Druckfarben sowie des Gewichts kein Anlass f\u00fcr Beanstandungen des Kunden. Entsprechendes gilt auch f\u00fcr Farbabweichungen zwischen Vorlage und Reproduktionen sowie zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Ein Andruckmuster dient als Entscheidungshilfe f\u00fcr den Auftraggeber in Bezug auf Logo-Gr\u00f6\u00dfe, -Form und -Platzierung etc. Es handelt sich hierbei um Einzelanfertigungen, die nicht zu 100% die eigentliche Serienfertigung widerspiegeln k\u00f6nnen. Aufgrund von technischen Gegebenheiten sind z.B. geringe Farbabweichungen von Muster zur sp\u00e4teren Lieferung nicht ganz auszuschlie\u00dfen.<\/p>\n

\u00a0<\/p>\n

5.4<\/p>\n

SOURCE ist um die schnellstm\u00f6gliche Vertragsabwicklung bem\u00fcht, kann jedoch keine Gew\u00e4hrleistung f\u00fcr bestimmte Lieferfristen \u00fcbernehmen, es sei denn, eine bestimmte Lieferfrist ist ausdr\u00fccklich und schriftlich von SOURCE zugesichert worden.<\/p>\n

5.5<\/p>\n

Der Kunde ist verpflichtet, nach Erhalt der von SOURCE gelieferten Produkte diese unverz\u00fcglich und mit der gebotenen Sorgfalt zu pr\u00fcfen. Etwaige M\u00e4ngel sind SOURCE unmittelbar, sp\u00e4testens aber 7 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. Gleiches gilt auch f\u00fcr solche M\u00e4ngel, welche erst zu einem sp\u00e4teren Zeitpunkt erkennbar werden. Unterbleibt die Anzeige eines Mangels innerhalb der Frist von 7 Tagen, so gilt die gelieferte Ware als genehmigt.<\/p>\n

5.6<\/p>\n

Im Falle eines von SOURCE zu vertretenden Mangels steht es SOURCE frei, nach ihrer Wahl den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen (Nachbesserung) oder im Austausch gegen die mangelhafte Ware eine Ersatzlieferung vorzunehmen. Schl\u00e4gt die M\u00e4ngelbeseitigung zweimalig fehl, so kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrage zur\u00fccktreten oder Minderung des Kaufpreises verlangen.<\/p>\n

5.7<\/p>\n

Die im Zuge einer Nachbesserung entstehenden Kosten, insbesondere Wege- und Transportkosten, tr\u00e4gt SOURCE nur dann, wenn der Kunde die an ihn ausgelieferten Produkte nicht an einen anderen Ort verbracht hat als an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind. Die Kosten einer Ersatzlieferung tr\u00e4gt SOURCE. Die Ersatzlieferung erfolgt vorbehaltlich einer anderweitigen Abrede zwischen den Parteien grunds\u00e4tzlich an den Ort, an den erstmalig die Produkte verschickt worden sind.<\/p>\n

5.8<\/p>\n

Unfrei versendete Retouren (R\u00fccksendungen) werden von SOURCE vorbehaltlich einer ausdr\u00fccklichen schriftlichen Zustimmung grunds\u00e4tzlich nicht angenommen. Unbeschadet dessen wird SOURCE dem Kunden im Falle einer berechtigten R\u00fccksendung die hierbei entstandenen Kosten erstatten, soweit diese ihrer H\u00f6he nach aus objektiver Sicht zum Versendungszeitpunkt als sachlich gerechtfertigt erscheinen durften. R\u00fccksendekosten zum niedrigsten Satz wird SOURCE grunds\u00e4tzlich nicht beanstanden. Jedwede R\u00fccksendung soll vorab zwischen den Parteien abgestimmt werden.<\/p>\n

5.9<\/p>\n

Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr mit Ablieferung der jeweils (vertrags-) gegenst\u00e4ndlichen Produkte an den Kunden.<\/p>\n

6. Haftung<\/p>\n

6.1<\/p>\n

SOURCE haftet f\u00fcr beim Kunden eingetretene Sch\u00e4den nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.<\/p>\n

6.2<\/p>\n

Jedwede Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Insbesondere kann keine Haftung f\u00fcr nicht den eigentlichen Vertragszweck darstellende Umst\u00e4nde \u00fcbernommen werden. Ebenfalls haftet SOURCE nicht bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten und\/oder sich aus dem Vertrag ergebender nicht wesentlicher Nebenpflichten. Von den Haftungsbeschr\u00e4nkungen der Ziffer 6.2 ausdr\u00fccklich ausgenommen sind die Haftung von SOURCE und deren Vertreter\/Erf\u00fcllungsgehilfen f\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit des Kunden.<\/p>\n

6.3<\/p>\n

SOURCE \u00fcbernimmt im Rahmen der Vertragsabwicklung keine Haftung, dass die Ausf\u00fchrung des Kundenauftrages nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verst\u00f6\u00dft, insbesondere dass hierbei keine Rechte Dritter verletzt oder wettbewerbsrechtliche Vorschriften tangiert werden. Es obliegt dem Kunden in eigenem Interesse im Vorfeld zu pr\u00fcfen und sicherzustellen, dass die bei SOURCE in Auftrag gegebenen Leistungen und Produkte rechtlich unbedenklich sind. Der Kunde stellt SOURCE hierbei von diesbez\u00fcglichen Inanspruchnahmen in vollem Umfang frei.<\/p>\n

6.4<\/p>\n

Bei Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern haftet SOURCE nicht f\u00fcr auf lediglich leichte Fahrl\u00e4ssigkeit zur\u00fcckzuf\u00fchrende Sch\u00e4den.<\/p>\n

Jedwede Haftung besteht zudem ausschlie\u00dflich im Verh\u00e4ltnis zu dem Kunden als Vertragspartner. An dem zwischen SOURCE und dem Kunden geschlossenen Vertrag nicht beteiligte Dritte sind in keinem Fall anspruchsberechtigt.<\/p>\n

6.5<\/p>\n

Die Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr gegen SOURCE gerichtete Anspr\u00fcche, die nicht auf einem SOURCE zurechenbaren vors\u00e4tzlichen Verhalten beruhen, betr\u00e4gt ein Jahr.<\/p>\n

7. Zahlungsbedingungen, (Verl\u00e4ngerter) Eigentumsvorbehalt<\/p>\n

7.1<\/p>\n

Nach Zustandekommen eines Vertrages ist SOURCE berechtigt, von dem Kunden den zu erwartenden Rechnungsendbetrag oder einen geringeren, ins Ermessen von SOURCE gestellten Betrag, bereits im voraus zu fordern und mit der Herstellung\/Beauftragung der vertragsgegenst\u00e4ndlichen Waren erst nach entsprechendem Zahlungseingang zu beginnen. SOURCE macht von diesem Recht insbesondere im Verh\u00e4ltnis zu Neukunden Gebrauch. Insoweit weist SOURCE darauf hin, dass es sich bei den vertragsgegenst\u00e4ndlichen Artikeln\/Werbemitteln um individuell f\u00fcr den jeweiligen Kunden herzustellende Ware handelt, bez\u00fcglich derer SOURCE regelm\u00e4\u00dfig nicht in Vorleistung treten kann. Die zur Produktion eines an SOURCE erteilten Auftrages ben\u00f6tigten Daten, Filme, Werkzeuge, Siebe und Stickkarten usw. werden nach Abschluss des Auftrages nicht aufbewahrt.<\/p>\n

7.2<\/p>\n

Weist der Vertrag abgrenzbare Teilleistungen wie beispielsweise, aber nicht ausschlie\u00dflich, die Erstellung von Konzepten o.\u00f6. auf, so sind nach deren jeweiliger Erbringung Teilzahlungen auf das Gesamtentgelt gem\u00e4\u00df dem Anteil der Teilleistung an der Gesamtleistung f\u00e4llig. SOURCE ist berechtigt, diese unbeschadet von Ziffer 7.1 zu verlangen, d.h. insbesondere f\u00fcr den Fall, dass der zu erwartende Rechnungsendbetrag von SOURCE nicht bereits im voraus gefordert wird.<\/p>\n

7.3<\/p>\n

Vorausleistungen des Kunden gem. obiger Ziffern 7.1 und 7.2 werden mit der Schlussrechnung verrechnet. Zum Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs ist ein vom Kunden noch zu zahlender (Rest-) Betrag zur sofortigen Zahlung und ohne Abzug f\u00e4llig. Soweit nicht zuvor angemahnt, kommt der Kunde sp\u00e4testens 30 Tage nach dem Zeitpunkt des Gefahr\u00fcbergangs in Zahlungsverzug. Den entstehenden Verzugsschaden hat der Kunde SOURCE nebst 9 Prozentpunkten \u00fcber dem jeweiligen Basiszinssatz (Verzugszins) zu ersetzen. Im Falle eines vom Kunden schuldhaft begr\u00fcndeten Zahlungsverzuges ist SOURCE ab dem Zeitpunkt des Verzugseintritts zudem berechtigt, vom Kunden je Werktag Zahlung eines Betrages in H\u00f6he von 0,3% der noch zur Zahlung ausstehenden Nettoabrechnungssumme zu fordern, h\u00f6chstens jedoch 5% der Nettoauftragssumme.<\/p>\n

7.4<\/p>\n

Bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung der Gesamtsumme bleiben s\u00e4mtliche dem Kunden gelieferte Waren im Eigentum von SOURCE. Der Kunde \u00fcbernimmt die volle Haftung f\u00fcr solche im Eigentum von SOURCE stehenden Waren.<\/p>\n

7.5<\/p>\n

Der K\u00e4ufer ist berechtigt die an ihn ausgelieferten Produkte selbst zu verbrauchen oder im ordentlichen Gesch\u00e4ftsvorgang zu verkaufen. Diese Verbrauchs- und Verkaufsbefugnis kann von SOURCE jedoch widerrufen werden, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ger\u00e4t. Der Kunde tritt bereits jetzt an SOURCE alle Forderungen, die er aus der Ver\u00e4u\u00dferung gegen seinen Abnehmer oder Dritte erwirbt, und Anspr\u00fcche aus Versicherungsleistung wegen Untergangs oder Besch\u00e4digung der Vorbehaltsware oder aus unerlaubter Handlung an SOURCE sicherungshalber in voller H\u00f6he ab. Der Kunde ist widerruflich zur Einziehung dieser Forderungen erm\u00e4chtigt. SOURCE wird den Widerruf nur aussprechen und die abgetretenen Forderungen nur einziehen, wenn der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ger\u00e4t, er seine Zahlungen eingestellt hat oder ein Antrag auf Er\u00f6ffnung eines Konkurs- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist.<\/p>\n

7.6<\/p>\n

In keinem Fall ist es einem Kunden gestattet, mit von diesem behaupteten Forderungen aufzurechnen. Dies gilt ausnahmsweise nicht f\u00fcr durch Urteil oder anderweitig titulierte oder unbestrittene Forderungen. Ferner ist der Kunde aufgrund von Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcchen nicht zur Leistungsverweigerung berechtigt, es sei denn, die M\u00e4ngelr\u00fcge des Kunden ist von SOURCE schriftlich anerkannt worden.<\/p>\n

8. Urheberrechte<\/p>\n

8.1<\/p>\n

Von SOURCE Kunden im Rahmen eines \u2013 sich ggf. auch lediglich anbahnenden – Vertragsverh\u00e4ltnisses erbrachte Leistungen wie beispielsweise (aber nicht abschlie\u00dfend) die Erstellung von Konzeptionen, Konzepten, Entw\u00fcrfen etc. liegen im Hinblick auf sich an diesen Vorleistungen manifestierende (gewerbliche Schutz-) Rechte wie Urheber-\/ Geschmacksmuster-\/ Markenrechte u.a. ausschlie\u00dflich bei SOURCE. Nutzungs- und\/oder Verwertungsrechte gleich welcher Art werden dem Kunden vorbehaltlich einer anderweitigen Vereinbarung nicht einger\u00e4umt. Dies gilt auch dann, soweit die Arbeitsergebnisse unter Mithilfe und auf Vorgaben des Kunden entstanden sind. Der Kunde ist in solchen F\u00e4llen gegebenenfalls als Miturheber anzusehen, verzichtet gegen\u00fcber SOURCE jedoch unwiderruflich auf die Geltendmachung von Nutzungs-, Verwertungs- und\/oder sonstigen nach Urhebergesetz in Frage kommenden Rechten.<\/p>\n

8.2<\/p>\n

Mit der Auftragserteilung stellen Sie sicher, dass das von Ihnen im Rahmen der Auftragsdurchf\u00fchrung uns \u00fcberlassene Datenmaterial entweder frei von Rechten Dritter ist bzw. Ihnen vom jeweils Berechtigten s\u00e4mtliche Nutzungsrechte hieran einger\u00e4umt wurden, mithin Dritte keine Rechte an den f\u00fcr Sie vertragsgem\u00e4\u00df erbrachten Leistungen und\/oder Teilen hiervon geltend machen k\u00f6nnen. Insoweit sind s\u00e4mtliche Rechte f\u00fcr das SOURCE \u00fcberlassene (Daten-) Material vom Kunden vor Auftragserteilung selbst zu kl\u00e4ren. Von vorstehender Regelung umfasst sind insbesondere f\u00fcr den jeweiligen Auftrag bestimmte Logos\/Kennzeichen und sonstige Dateien.<\/p>\n

9. Datenschutz<\/p>\n

Zur Auftragsabwicklung speichert und nutzt SOURCE die an sie \u00fcbermittelten Kundendaten und gibt sie zu diesem Zweck ggf. an Dritte weiter. SOURCE beh\u00e4lt sich ferner vor, die Daten zu Zwecken der Eigenwerbung zu nutzen. Der Kunde kann der Nutzung der Daten f\u00fcr Werbezwecke jederzeit widersprechen.<\/p>\n

Eine Weitergabe von kundenbezogenen Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.<\/p>\n

10. Salvatorische Klausel<\/p>\n

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam bzw. l\u00fcckenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. Die mangelhafte oder l\u00fcckenhafte Bestimmung ist in eine solche umzudeuten, deren wirtschaftlicher und juristischer Sinn der mangelhaften Bestimmung m\u00f6glichst nahe kommt, aber wirksam und\/oder vollst\u00e4ndig ist.<\/p>\n

11. Anwendbares Recht<\/p>\n

Auf alle mit SOURCE abgeschlossenen Vertr\u00e4ge findet ausschlie\u00dflich das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.<\/p>\n

12. Gerichtsstand, Erf\u00fcllungsort<\/p>\n

12.1<\/p>\n

Besonderer Gerichtsstand f\u00fcr aus einer Gesch\u00e4ftsbeziehung erwachsende Rechtsstreitigkeiten ist Wiesbaden. SOURCE beh\u00e4lt sich indes vor, den Kunden auch am Gericht dessen Wohn- bzw. Unternehmenssitzes zu verklagen.<\/p>\n

12.2<\/p>\n

Als Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Rechte und Pflichten gilt ausschlie\u00dflich Wiesbaden.<\/p>\n

\u00a0<\/p>\n

Wiesbaden, 03.07.2020<\/p>\n

SOURCE Gesellschaft f\u00fcr verkaufsf\u00f6rdernde Produkte mbH
Hagenauer Stra\u00dfe 53 A
65203 Wiesbaden
Deutschland<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen1. Pr\u00e4ambel Die SOURCE Gesellschaft f\u00fcr verkaufsf\u00f6rdernde Produkte mbH (im folgenden \u201eSOURCE\u201c genannt) bietet seinen Kunden kreative Komplettl\u00f6sungen im Bereich des Marketings an. Hierzu geh\u00f6rt insbesondere die Entwicklung, Gestaltung und Beschaffung von Werbemitteln. Insoweit betreibt SOURCE Werbemittel-Management. SOURCE beliefert ausschlie\u00dflich gewerbliche Kunden (keine Endkunden\/Verbraucher). 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